Die Lieferzeit beginnt, wenn sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind und über alle Bedingungen des Geschäfts eine Einigung vorliegt. Der vereinbarte Liefertermin steht unter Vorbehalt unvorhergesehener Ereignisee wie Betriebsstörungen jeglicher Art in den Produktionsstätten, Mangel an Rohmaterialien, Krieg oder andere Fälle von höherer Gewalt, etc. Jegliche Schadenersatzforderungen aufgrund verspäteter oder falscher Lieferungen sind ausgeschlossen.